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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 — code.marketing, Dennis Canet, Hannover

01

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen code.marketing, Inhaber Dennis Canet, Schlägerstr. 3, 30171 Hannover (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Konzeptionierungs- und Implementierungsleistungen im Bereich AI-gestütztes Marketing und Vertrieb.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

02

§ 2 Vertragsschluss

Die Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande durch: a) die Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, oder b) die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nach Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber.

Die Angebote des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen ab Angebotsdatum anzunehmen, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.

03

§ 3 Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Basis der im Angebot festgelegten Leistungsbeschreibung. Der Leistungsumfang ist abschließend.

Dienstleistungen werden als Festpreis mit definiertem Lieferumfang angeboten. Die Service-Codes (DI-01, DI-02, AI-01, AI-02, AI-03, AI-04, AI-99) definieren den Standard-Leistungsumfang.

Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Preisanpassung führen.

Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" oder „fest" zugesagt wurden.

04

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsstaffelung, sofern nicht anders vereinbart: 50 % des Gesamtpreises bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme und vor Übergabe der finalen Deliverables.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszinssatz beträgt für B2B-Geschäfte 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen einzustellen.

05

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Materialien unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere: Bereitstellung von Zugängen zu relevanten Systemen (CRM, Ads-Konten, Analytics), Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis, und rechtzeitiges Feedback zu Zwischenergebnissen (max. 5 Werktage).

Verzögerungen oder Mehraufwände durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und Nutzung der übermittelten Daten und Materialien berechtigt ist, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Urheberrechte Dritter.

06

§ 6 Abnahme

Soweit die Leistung abnahmefähig ist, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

Der Auftragnehmer zeigt die Abnahmebereitschaft schriftlich an und setzt eine angemessene Frist (in der Regel 10 Werktage).

Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn: a) sie schriftlich erklärt wird, b) die Leistung produktiv genutzt wird, c) die Abnahmefrist ohne begründete Mängelrüge abläuft, oder d) die Rechnung für die finale Zahlungsrate beglichen wird.

Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.

07

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen (Workflows, Prompt-Templates, Konfigurationen, Automatisierungen) für den eigenen Geschäftsbetrieb.

Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung der Arbeitsergebnisse durch oder für Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.

Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten allgemeinen Methoden, Techniken und Arbeitsweisen auch für andere Auftraggeber zu nutzen.

08

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei während und nach Vertragsbeendigung geheim zu halten.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und unter Beachtung der DSGVO und des BDSG. Soweit erforderlich, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

Sämtliche Kundendaten werden auf eigenen Servern in Deutschland (Hetzner Online GmbH) gehostet.

09

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte und den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich als Garantie vereinbart.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

10

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung.

Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nicht.

11

§ 11 Laufzeit und Kündigung (Retainer)

Retainer-Verträge werden für eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

13

§ 13 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Die maßgebliche Sprachfassung ist Deutsch.

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